Zahnersatz billig
Die Zeiten, da die Krankenkassen noch einen sehr großen Anteil an den Kosten für Zahnersatz,
Brücken und Kronen übernehmen, sind endgültig vorbei. Der Patient kann zwar über eine private
Zusatzversicherung die Kosten fast auf Null senken, aber nicht jeder Patient kann sich solch eine
Zusatzversicherung leisten und ist deshalb meist nicht billig.
Es gibt seitens der Krankenkassen allerdings noch die Regelung des Härtefalls. Dieser tritt in Kraft, wenn
eine alleinstehende Person ein monatliches Bruttoeinkommen bis zu 1005 Euro hat. Bei Lebensgemeinschaften
darf das Bruttoeinkommen von 1368 Euro nicht überschritten werden. Wer in den zweifelhaften Genuss der
Härtefallregelung fällt, bekommt von der Krankenkasse die Kosten für den Zahnersatz komplett erstattet.
Dieser wird zwar in China hergestellt, doch werden einige der Materialien in Deutschland hergestellt und in China verarbeitet.
Selbst die Verbraucherzentrale in Düsseldorf ist von diesem billig Angebot des neuen Discounters sehr angetan und geht davon aus, dass ein in Fernost Hergestellter nicht viel schlechter sein kann als der in deutschen Labors hergestellte Ersatz.
Bis zum Jahresende sollen rund 400 Discountgeschäfte bundesweit entstehen. Wer von den niedergelassenen Zahnärzten mit den Zahn-Discountern zusammenarbeitet, wird dem Patienten individuell auf Anfrage mitgeteilt.
Ein anderer Anbieter von sehr günstiger Zahnersatz bietet seinen Patienten billig eine Ersparnis der Eigenbelastung von rund 85 % der Kosten an. Dem Patienten wird von einem der mitwirkenden Zahnärzten ein Zahnabdruck gefertigt. Der Neue wird billig in ausländischen Labors, welche aber das Zertifikat des rheinländischen TÜV's besitzen, gefertigt. Dieser ist deshalb so günstig, da die Herstellungskosten im Ausland nicht so hoch sind wie in Deutschland.
Daneben gibt es für die Kassenpatienten noch die Möglichkeit einer Zahnersatzversicherung. Unter diesem Spektrum werden nach einer gestaffelten Ansparphase die Kosten für den Zahnersatz billig bis zu 100 % des noch verbleibenden Betrages nach der Regelleistung erstattet.


