Zahnersatz Kosten
Die Kosten für Zahnersatz setzen sich aus mehreren Beträgen zusammen. Zuerst in an dieser Stelle das zahnärztliche Honorar zu nennen. Bei Regelleistungen sind diese Beträge mit den Krankenkassen vorab fest vereinbart. Das zahnärztliche Honorar lässt sich im Voraus also gut berechnen und Abweichungen entstehen nur, wenn sich während der Behandlung beispielsweise Komplikationen ergeben.
Den weitaus größeren Teil für Zahnersatz machen die Kosten für die zahntechnischen Leistungen aus, die so genannten Laboraufwendungen. In die Festzuschüsse, die die Krankenkassen gewähren, sind dafür statistische Durchschnittswerte angesetzt. Wenn der Zahnarzt den Voranschlag ausfertigt, dann werden die Kosten für Ersatz, die im Dentallabor anfallen erst einmal geschätzt. Wie hoch diese für hochwertigen Ersatz dann tatsächlich sind, kann erst nach erfolgter Lieferung genau bestimmt werden.
Wie hoch diese für Zahnersatz sind und wie hoch der vom Patienten zu erbringende Eigenanteil kann im Vorfeld nicht genau ermittelt werden und es gibt dazu auch keine allgemein gültigen Aussagen. Für die Patienten ist letztlich bei den Kosten für Zahnersatz interessant, wie hoch ihr Eigenanteil sein wird, den sie erbringen müssen. Dieser ist wesentlich davon abhängig, welche Versorgung gewählt wird und wie hoch der Bonus ist, den die Kasse zusätzlich gewährt, weil ein gut geführtes Bonusheft vorgelegt werden kann. Statistisch gesehen muss der Eigenanteil des Patienten immer 50 Prozent betragen.
Wer diesen für Zahnersatz selbst nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit von der Härtefallregelung gebrauch zu machen. Hier können bedürftige Patienten vollständig von der Zuzahlung befreit werden, wenn es sich ausschließlich um Leistungen nach der Regelversorgung handelt. In solchen Fällen entstehen den Betroffenen keine Kosten. Für die Anwendung der Härtefallregelung gibt es Einkommensgrenzen, die im Jahr 2009 für eine alleinstehende Person bei 1008 Euro liegen.





