Zahnersatz & Zahntechnik

Zuschuss Zahnersatz

In Hinsicht auf den Zuschuss Zahnersatz von den gesetzlichen Krankenkassen wird zunächst unterschieden in Zuschuss für Festsitzenden und Herausnehmbaren. Zum Festsitzenden gehören Kronen und Brücken. Im Gegensatz dazu sind Teil - und Vollprothesen Herausnehmbarer und werden anders vergütet.





Nach den neuen Festzuschussrichtlinien für Ersatz vom Januar 2009 werden wiederum neue Regelungen gültig, welche für die Patienten relevant sind. Grundlage für die Gewährleistung vom Zuschuss Zahnersatz ist immer die persönliche Situation des Patienten in Hinsicht auf die anstehende Behandlung und die geplanten Maßnahmen. Die persönliche Kostensituation wird dabei maßgeblich beeinflusst vom Heil- und Kostenplan, welcher von der behandelnden Zahnarztpraxis erstellt wird.

Zuschuss Zahnersatz Zuschuss Zahnersatz1 Zuschuss Zahnersatz2

Ein Zuschuss Zahnersatz kann nach Prüfung und Genehmigung durch die entsprechende Krankenkasse erfolgen. Da sich die Regelungen fast jährlich ändern, ist eine zeitlich lange Voraussage schwierig. Daher ist es wichtig, engen Kontakt zur Krankenkasse zu halten und sich entsprechende Vorinformationen einzuholen.

Die Zuschüsse wirken sich auf mehrere Kosten aus. Dies sind die entstehenden Kosten für das zahnärztliche Honorar, welches nach der Gebührenordnung für Zahnärzte erhoben wird, weiterhin Kosten für die zahntechnische Anfertigung des Ersatzes, auch Laborkosten genannt, und die Verbrauchskosten während der zahnärztlichen Behandlung. Bedeutsam für die Entscheidung ist dabei wiederum der Heil- und Kostenplan. Er gibt eine etwaige annähernde Darstellung der wahrscheinlichen Kosten der gewählten Behandlung im gesamten Umfang. Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Befundklassen relevant sind.

Einen weiteren Aspekt für die Festzuschüsse beim Zahnersatz machen die Bonusmöglichkeiten aus. Der Eigenanteil hierbei ist vom Patienten immer in der Hälfte der Kosten zu tragen, wenn eine Versorgung ohne goldhaltige Legierungen vorgenommen wird. Wichtig sind die bestehenden Härtefallregelungen. Dabei kann es sich um die sogenannten Zuzahlungsbefreiungen handeln, welche sich erheblich auf die Bezuschussung auswirken. Hierbei gilt, dass entsprechend die von einer Härtefallregelung betroffenen Personen einen doppelten Festzuschuss erhalten.

Eine neue Regelung ab 2008 beim Zahnersatz ist die sogenannte Freiendsituation beim Herausnehmbaren. Dabei wird entsprechend des fehlenden Zahnes ein spezieller Bonus gewährt. Vorausgehend dazu erfolgt eine gutachterliche Stellungnahme.