Zuzahlung Zahnersatz
Seit dem Jahr 2005 werden für Zahnersatz
von den gesetzlichen Krankenkassen so genannte Festzuschüsse
bezahlt. Diese orientieren sich an der Regel- oder Basisversorgung des jeweiligen Befundes. So erhält der Patient für eine Behandlung, die zum Beispiel 1.000 Euro kostet, lediglich 500 Euro von seiner Krankenkasse.
Den Restbetrag muss er aus eigener Tasche als private Zuzahlung bezahlen. Entscheidet sich der Patient gar für eine andersartige Versorgung, zum Beispiel für ein kostenintensives Implantat, erhält er ebenfalls 500 Euro, obwohl die Behandlung 2.500 Euro gekostet hat. Die Differenz ist wieder vom Patienten selbst zu tragen.
Hierfür muss das an alle Versicherten ausgegebene Bonusheft gepflegt werden. Bei jedem Zahnarztbesuch, der mindestens einmal im Jahr erfolgen sollte, wird hierbei ein Stempel eingetragen. Wer seiner Krankenkasse über fünf Jahre hinweg ohne Lücken nachweisen kann, die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt zu haben, kann seine Krankenkassenzuzahlungen auf 60% erhöhen.
Wer gar zehn Jahre lückenlose Kontrollen belegen kann, kann den Zuschuss sogar auf 65% erhöhen. Somit reduziert sich die eigene Zuzahlung erheblich.
Vor einer derartigen Behandlung wird der Zahnarzt gemeinsam mit dem Patienten einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser ist natürlich kostenlos und unverbindlich.
Da die Zahnärzte mittlerweile in Konkurrenz zueinander stehen ist es lohnend, einen derartigen Kostenplan von verschiedenen Ärzten einzuholen. Nicht selten ergeben sich hierbei enorme Preisunterschiede, die bis zu 20% betragen können.
Durch die Wahl eines günstigen Zahnarztes ist es so ebenfalls möglich, die eigene Zuzahlung für den Zahnersatz drastisch zu reduzieren. Vor allem im Internet findet man günstige Anbieter, die eine hohe Qualität und erstklassige Materialien zu günstigen Preisen bieten.


